REGELN FÜR COSPLAY-REQUISITEN

Regeln für Cosplay-Requisiten

  • Cosplay Requisiten aus Metall, Holz (ab einer Dicke von 4 Zentimetern) sind untersagt.
  • Waffenimitationen dürfen eine Gesamtlänge von 1,50 Metern nicht überschreiten. Stäbe Dürfen eine Länge von 2 Metern nicht überschreten, solange diese keine sperrigen Aufsätze besitzen. Sensenblätter dürfen eine Länge von 80 Zentimeter nicht überschreiten.
  • Hieb- und Stoßwaffen müssen abgestumpft sein. (WaffVwV §1.9 , WaffG §42a(3.) => Sportgerät)
  • Wer geschärfte oder gespitzte Waffen führt, riskiert eine Anzeige. (WaffG §42)
  • Anscheinwaffen sind Schusswaffen, Nachbildungen von Schusswaffen sowie unbrauchbar gemachte Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen hervorrufen. Diese dürfen nur zu Foto-, Film oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen verwendet werden. (WaffG §42a(2)1.). Anscheinwaffen müssen in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden. (WaffG §42a(2)2.) Verschlossenes Behältnis = geschützt vor Sicht und unbemerktem Zugriff Dritter. Z.B. Verschlossene Kiste, Koffer oder Rucksack (ordentlich verschnürt).
  • Gegenstände, deren Besitz nach WaffG verboten ist, sind auf dem Gelände untersagt. Eine Liste der Artikel findet sich im Internet.
  • Schussfähige Sportgeräte wie Paintball- und Druckluftwaffen, Bögen und Armbrüste sind verboten.

Bei weiteren Fragen melde dich bitte bei cosplay@gamevention.de